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Aktuelle Schulmail des Ministeriums

Weitere Informationen zur genauen Umsetzung bei uns folgen!

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach umfassenden Abstimmungsgesprächen mit vielen Akteuren aus dem Schulbereich informiere ich Sie heute – auch im Lichte der Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 3. März 2021 – über die weitere Ausgestaltung des Schulbetriebs in Nordrhein-Westfalen in den kommenden Wochen.

Vorab möchte ich jedoch noch kurz auf den Schulbetrieb der letzten Wochen eingehen: Die Landesregierung hat von den Möglichkeiten des Beschlusses der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Februar 2021 im Interesse der Kinder und Jugendlichen und unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens verantwortungsvoll Gebrauch gemacht und seit dem 22. Februar 2021 zunächst für die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe sowie der Abschlussklassen wieder verstärkt einen Unterricht in Präsenz ermöglicht. Die Rückmeldungen aus den Schulen verdeutlichen, dass dieser Einstieg – bei allen verbleibenden Herausforderungen und Schwierigkeiten – erfolgreich gelungen ist.

Es ist dem großen Engagement und Einsatz der Schulleitungen und ihrer Teams aus Lehrkräften und anderen am Schulleben Beteiligten zu verdanken, dass dieser pädagogische und organisatorische Kraftakt gelungen ist. Hierfür möchte ich Ihnen, aber ebenfalls den Kolleginnen und Kollegen aus der Schulaufsicht, die hier mit großem Engagement unterstützend tätig sind, auch im Namen von Ministerin Yvonne Gebauer ausdrücklich meinen Dank aussprechen.
Die Landesregierung beabsichtigt nun über den bisherigen Schulbetrieb hinaus ab Montag, 15. März 2021, für die Schülerinnen und Schüler weiterer Jahrgangsstufen Phasen des Präsenzunterrichts zu ermöglichen.
Damit soll den Bedürfnissen der bisher noch ausschließlich in Distanzunterricht beschulten Kinder und Jugendlichen wieder besser entsprochen und ein wichtiges Signal auf dem Weg zu mehr schulischer Normalität gegeben werden. Angesichts des weiterhin bestehenden Infektionsgeschehens ist es hierbei aber unverändert geboten, bei weiteren Öffnungen des Schulbetriebs behutsam und schrittweise vorzugehen. Dies bestätigen auch die Rückmeldungen aus den Gesprächen, die wir in dieser Woche erneut mit den zahlreichen am Schulleben beteiligten Verbänden – mit Vertreterinnen und Vertretern der Lehrerverbände, der Schulleitungsvereinigungen, der Elternverbände, der Schulpsychologie, der Kommunalen Spitzenverbände, der Schulen in freier Trägerschaft und der LandesschülerInnenvertretung sowie der Schulaufsicht – geführt haben. Die nachfolgend aufgeführten Regelungen zum Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen berücksichtigen die erwähnten Abstimmungsprozesse und tragen dem Erfordernis des Infektions- und Gesundheitsschutzes Rechnung.

Regelungen für die Grundschulen

[…]

Regelungen für die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen

• Die Vorgaben für den Unterricht in den Abschlussklassen gelten
unverändert fort. Hierfür sind ebenfalls die Regelungen aus der SchulMail vom 11. Februar 2021 sowie die ergänzenden Ausführungen im Bildungsportal maßgeblich, die unter https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten
zu finden sind.

Ab Montag, den 15. März 2021, kehren Schülerinnen und Schüler aller
Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I sowie die Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und der entsprechenden Semester der Weiterbildungskollegs wieder in einen eingeschränkten Präsenzunterricht im Wechselmodell zurück.

• Bei der Einführung des Wechselmodells sind aus Gründen der
Kontaktreduzierung die Klassen bzw. Kurse in der Regel in zwei Gruppen zu teilen, so dass es in den verbleibenden beiden Wochen bis zu den Osterferien zu einem Wechsel aus Präsenz- und Distanzunterricht kommt.
Bei kleinen Klassen und Kursen kann die Schulleitung entscheiden, auf eine Teilung zu verzichten.

• Die Schülerinnen und Schüler aller Klassen und Jahrgangsstufen
außerhalb der Abschlussklassen sollen in annähernd gleichem Umfang im Rahmen der räumlichen und personellen Möglichkeiten der Schulen am Präsenzunterricht teilnehmen.

• Keine Schülerin und kein Schüler soll länger als eine Woche ohne
Präsenzunterricht sein.

• Grundsätzlich sind in der Sekundarstufe I konstante Lerngruppen zu
bilden, so dass eine Durchmischung im Rahmen der äußeren Differenzierung, im Wahlpflichtbereich sowie im Unterricht der zweiten Fremdsprache vermieden wird. Religionsunterricht wird in Präsenzphasen im Klassenverband erteilt.

• Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 ist für die Tage, an
denen sie nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, weiterhin eine pädagogische Betreuung vorzusehen, die sich nach den üblichen Unterrichtszeiten richtet.

• Schulen können im Rahmen ihrer räumlichen und personellen Ressourcen,
Schülerinnen und Schülern, die zu Hause keine lernförderliche Umgebung haben, das Angebot unterbreiten, unter Aufsicht in den Räumen der Schule an den Aufgaben aus dem Distanzunterricht zu arbeiten.

• Ein regulärer Ganztagsbetrieb findet bis zu den Osterferien nicht
statt.

• Die Schulleitung entscheidet über die konkrete Ausgestaltung des
Wechselmodells. Bei der Entscheidung über die Ausgestaltung des Wechselmodells ist die Schulkonferenz im Rahmen der geltenden Regelungen einzubeziehen.

Die Umsetzung dieser Eckpunkte stellt die weiterführenden Schulen vor erneute Herausforderungen, wobei die Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf die personelle und räumliche Situation unterschiedlich sind. Im Rahmen der konkreten Möglichkeiten vor Ort organisieren die Schulen mit Sekundarstufe I und II ihren Unterricht so, dass der Unterricht in den Abschlussklassen bis zu den Osterferien in unverändertem Maße fortgesetzt und gleichzeitig für alle übrigen Schülerinnen und Schüler in größtmöglichem Umfang Präsenzunterricht angeboten werden kann. Mit dieser Regelung können schulspezifische Gegebenheiten und Herausforderungen Berücksichtigung finden, die sich vor allem daraus ergeben, dass Schulen mit Sekundarstufe I und Sekundarstufe II schon jetzt mehr Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen in Präsenz unterrichten.
Nach der langen Zeit des Distanzunterrichts für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge, die ab dem 15. März 2021 anteilig wieder neu in den Präsenzunterricht kommen werden, soll zunächst nicht die Leistungsüberprüfung im Mittelpunkt der ersten Präsenzunterrichtstage stehen, sondern die Aufarbeitung der Erfahrungen der vergangenen Wochen, die Fortführung des fachlichen Lernens und eine Vorbereitung auf einen zunehmenden Präsenzunterricht nach den Osterferien. Im Unterstützungsportal der Schulpsychologie (www.schulpsychologie.nrw.de) finden Schulen, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler unter dem Stichwort „Schule und Corona“ konkrete Inhalte und Materialien, die für die derzeitige Situation, den Schul(neu)start, aber auch die nachfolgenden Tage und Wochen hilfreich sein können.
Bei Nachfragen und Unterstützungsbedarfen bitte ich Sie, sich auch an Ihre Schulaufsicht zu wenden, die sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen wird. In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass es vorübergehend möglich ist, befristete Verträge aus den flexiblen Mitteln für Vertretungsunterricht zu schließen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie über die Bezirksregierungen.

Regelungen für die Förderschulen

[…]

Regelungen für die Berufskollegs

[…]

Mit dieser maßvollen, aber sehr wichtigen Ausweitung des Präsenzunterrichts auf weitere Jahrgangsstufen in der Form eines Wechsels aus Präsenz- und Distanzphasen wird unter angemessener Berücksichtigung des Infektionsgeschehens ab dem 15. März 2021 für alle Kinder und Jugendlichen anteilig wieder ein Unterricht in der Schule ermöglicht. Hiermit kann nicht nur dem erfolgreichen schulischen Lernen, sondern auch den psychosozialen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, aber auch der Familien stärker entsprochen werden.

Ich möchte Sie bitten, diese verantwortungsvolle Ausweitung des Präsenzunterrichts an Ihren Schulen ebenso wie die unverändert notwendigen Phasen des Distanzunterrichts weiterhin intensiv und engagiert zu unterstützen. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<

Termine

Bis 19.04.2024 - "Prima Klima in Klasse 5a" Kennenlernfahrt
22.04. - schulinterne Lehrerfortbildung; unterrichtsfrei
22.04.-26.04.2024 - "Prima Klima in Klasse 5d" Kennenlernfahrt
25.04.2024 - Kl. 7 Girl`s Day / Boy`s Day; 2. Berufsfelderkundungstag für Jg. 8
03.05. - SV-Fahrt ins Phantasialand, Brühl
13.05.-17.05.2024 - "Prima Klima in Klasse 5c" Kennenlernfahrt
14.05.2024 - Zentrale Prüfung 10 Deutsch
16.05.2024 - Zentrale Prüfung 10 Englisch
2024.05.2024 - Zentrale Prüfung 10 Mathe
29.05.2024 - Nachschreibtermine ZP 10  Deutsch
04.06.2024 - Nachschreibtermine ZP 10  Englisch
06.06.2024 - Nachschreibtermine ZP 10 Mathematik
09.05.2024 - Christi Himmelfahrt (unterrichtsfrei)
10.05.2024 - unterrichtsfrei -  (beweglicher Ferientag)
20.05.2024 - Pfingsten (unterrichtsfrei)
21.05.2024 - Pfingstferien
30.05.2024 - Fronleichnam (unterrichtsfrei)
31.05.2024 - unterrichtsfrei -  (beweglicher Ferientag)
31.05. + 01.06.2024 - Gedenkstättenfahrt nach Verdun/ Frankreich f. SuS aus Jg. 9
09.06.-15.06.2024 - Studienfahrt und Gedenkstättenfahrt Kl. 10 - Krakau, Polen
11.06.2024 - Bekanntgabe der Vor- und Prüfungsnoten Zentrale Prüfungen Klasse 10
20.06.2024; 17.30 Uhr - Kl. 10: ökumen. Gottesdienst und Entlassfeier in der Aula
21.06.2024; unterrichtsfrei; Zeugniskonferenzen Klassen 5-9
24.06.-28.06.2024 - "Prima Klima in Klasse 5b" Kennenlernfahrt
25.06.2024; 19.00 Uhr - Bunter Abend in der Aula
26.06.2024; 14.30 Uhr - Kennenlernnachmittag für die künftigen Klassen 5
28.06.2024 - Sportfest/ Bundesjugenedspiele Kl. 5-9
04.07.2024 - allg. Team-/Wandertag
05.07.2024 - 1. Std Gottesdienst, anschl. Ehrungen; 3. Std. Zeugnisausgabe und Entlassung in die Ferien
08.07. - 20.08.2024 - Sommerferien

Aktion Tagwerk 2023/2024

"Das sind wir!" - Unser Schulfilm

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