
Herausfordernde Wetterlagen
Ein zwingender Grund für ein Schulversäumnis kann der plötzliche Eintritt extremer Witterungsverhältnisse – wie zum Beispiel starker Schneefall, Eisglätte oder Sturm – sein. In diesem Fall gilt grundsätzlich: Die Eltern entscheiden morgens, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Die Schülerin/ der Schüler muss von den Eltern morgens telefonisch abgemeldet werden. (Quelle: Schulministerium NRW)