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Wiedereinführung der Maskenpflicht im Unterricht

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Schutz der Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler, unserer Lehrkräfte und des sonstigen an den Schulen tätigen Personals hat für die Landesregierung höchste Priorität. Wir beobachten die Entwicklung des Infektionsgeschehens daher sehr genau und überprüfen kontinuierlich, ob die geltenden Vorgaben zur Einhaltung des Hygiene- und Infektionsschutzes an den Schulen angemessen und wirksam sind.

Neben dem Wunsch, Unterricht vor allem aus pädagogischen Gründen von Angesicht zu Angesicht stattfinden lassen zu können, tritt aktuell jedoch aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens, auch mit neuen Mutationen, der Infektionsschutz wieder verstärkt in den Vordergrund. Das oberste Ziel im Sinne der Bildungsgerechtigkeit ist und bleibt es dabei, den Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler zu sichern.

 

Maskenpflicht am Sitzplatz

Die Maskenpflicht am Sitzplatz wird nach gründlicher Abwägung aller Gesichtspunkte ab morgen, 2. Dezember 2021, wieder eingeführt. Die Coronabetreuungsverordnung wird dementsprechend geändert.

Mit der Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz bleiben zugleich die behördlichen Anordnungen von Quarantänemaßnahmen auf ein unbedingt erforderliches Maß beschränkt. Sofern nicht außergewöhnliche Umstände (z.B. Ausbrüche oder Auftreten von neuen Virus-Varianten) vorliegen, wird sich die Anordnung von Quarantänen also wieder nur auf die infizierte Person beziehen. Zusätzliche, womöglich tägliche Testungen in der Schule für nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler sind angesichts der regelmäßigen Schultestungen derzeit nicht erforderlich und können auch von den Gesundheitsämtern nicht angeordnet werden.

Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote, darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb (Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen), sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.

An dieser Stelle möchte ich noch einmal betonen, dass nach den uns vorliegenden Rückmeldungen und Zahlen das Infektionsgeschehen auch den Schulbetrieb nicht unberührt lässt. Insgesamt gesehen sind die Schulen in Nordrhein-Westfalen aber keine Infektionstreiber. Bezogen auf alle Schulen im Lande können wir aufgrund der getroffenen Vorsichtsmaßnahmen von einer sehr kontrollierten Lage sprechen.

Im Übrigen möchte ich, da uns derzeit wieder unterschiedliche Nachfragen von Schulen, Lehrer- und Elternverbänden erreichen, einige Hinweise zum aktuellen Schulbetrieb in der Pandemie hier noch einmal aufgreifen:

 

Nachweis der Testung und Immunisierung von Schülerinnen und Schülern

Nach § 4 Absatz 7, § 2 Absatz 8 CoronaSchVO gelten Schülerinnen und Schüler auch außerhalb der Schule als getestet, wenn sie regelmäßig an den Schultestungen teilnehmen. Schülerinnen und Schüler, die 16 Jahre und älter sind, weisen dies auf Nachfrage durch eine Bescheinigung über ihre Schultestung nach. Jüngere Schülerinnen und Schüler müssen keinen Testnachweis erbringen. Ebenfalls für die Gruppe unter 16 Jahren gilt, dass sie gemäß § 4 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 CoronaSchVO für die Teilnahme an sog. 2 G-Angeboten keinen Nachweis über die Immunisierung benötigen.

 

Elternsprechtage

Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 CoronaBetrVO dürfen nur immunisierte oder getestete Personen an den schulischen Nutzungen in Schulgebäuden teilnehmen. Auch Eltern dürfen die Schulen demnach nur dann betreten, wenn sie immunisiert oder negativ getestet sind und einen entsprechenden Nachweis bei sich führen. Dabei darf der Testnachweis für einen Antigen-Schnelltest höchstens 24 Stunden alt sein, für einen PCR-Test höchstens 48 Stunden (§ 3 Absatz 3 Nummer 5 CoronaBetrVO).

Außerdem sind gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 CoronaBetrVO innerhalb von Schulgebäuden grundsätzlich von allen Personen medizinische oder FFP2 Masken zu tragen.

Ausnahmen von diesen Regelungen sind für die Situation der Elternsprechtage derzeit nicht vorgesehen, abgesehen von der allgemeinen Ausnahme von der Maskenpflicht für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, das auf Verlangen vorzulegen ist (§ 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 CoronaBetrVO).

 

Tage der offenen Tür

Für eine solche Nutzung der Schulgebäude gelten die vorgenannten Ausführungen zu Elternsprechtagen: Zutritt nur für immunisierte und getestete Personen und Maskenpflicht im Schulgebäude. Auf dem Außengelände (Schulhof, Parkplatz) gilt grundsätzlich keine Maskenpflicht. Es wird aber empfohlen, auch hier freiwillig eine Maske zu tragen und wo immer möglich auf Abstand zu achten.

 

Schulmitwirkungsgremien

Auch hier gilt: Eltern dürfen die Schulen nur dann betreten, wenn sie immunisiert oder getestet sind und einen entsprechenden Nachweis bei sich führen (siehe dazu die Ausführungen zu Elternsprechtagen). Außerdem gilt im ganzen Schulgebäude die Maskenpflicht. In den Sitzungen muss die Maske am Sitzplatz getragen werden, sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.

 

Schulschwimmen

Im Rahmen des schulischen Schwimmunterrichts gilt bei der Nutzung von Schwimmbädern die 3G-Regelung (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 CoronaSchVO), so dass auch nicht immunisierte, aber negativ getestete Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte teilnehmen können. Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren gelten dabei als getestet und benötigen auch keinen Nachweis ihrer Immunisierung (s.o.).

 

Qualitätsanalyse: aktuelle Ergänzung zu den Regelungen im Schuljahr 2021/22 (Erlass vom 22. Juni 2021)

Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation werden unterbrochene QA-Prozesse im aktuellen Schuljahr nicht – wie ursprünglich geplant (vgl. Erlass vom 22. Juni 2021) – ab Januar 2022 fortgesetzt, sondern in das Schuljahr 2022/2023 verschoben.

Schulen, die gleichwohl eine Fortsetzung im aktuellen Schuljahr wünschen, erhalten diese Möglichkeit, sofern die pandemische Situation dies vor Ort zulässt. Diese Schulen wenden sich bitte an das für sie zuständige Dezernat 4Q.

Ein entsprechender Erlass an die Bezirksregierungen wird im Ministerium für Schule und Bildung vorbereitet.

 

Zum Abschluss möchte ich einmal mehr meinen Dank und Respekt für Ihre Arbeit in dieser Corona-Pandemie ausdrücken. Schulen offen zu halten und dadurch Kindern und Jugendlichen nicht nur Bildung, sondern auch einen sicheren Ort des Miteinanders zu bieten, ist in diesen Zeiten eine große Herausforderung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

Termine

13.10.2024: Fürstenberger Kirmes, Kl. 6
14.10.-25.10.2024: Herbstferien
30.10. - 05.11.2024 - Erasmus+-Fahrt nach Gran Canaria
31.10.2024 - Darstellen&Gestalten-Festival in Hiddenhausen
31.10.2024 - 08.10-11.30 Uhr: Jahrgang 8: Alkoholprävention mit Lobby
01.11.2024: Allerheiligen - unterrichtsfrei -
05.11.2024: Informationsabend zur Berufsorientierung und zu Anschlussmöglichkeiten nach Klasse 10
06.11.2024: Resilienztraining (Klasse 6a)
07.11.2024 - 09.00-11.00 Uhr: Busschule (Kl. 5a-d)
08.+09.11.2024: Bürener Ausbildungsmesse (BAM) - Jahrgang 10
13.11.2024: Resilienztraining (Klasse 6b)
19.11.2024: Eltern-Lehrer-Schüler-Gesprächstag
20.11.2024: Resilienztraining (Klasse 6c)
26.11.2024: Eltern-Lehrer-Schüler-Gesprächstag
27.11.2024: Resilienztraining (Klasse 6d)
28.11.2024: Body+Grips Mobil Jahrgang 7
29.11.2024: Theaterbesuch "Biedermann und die Brandstifter", Klassen 10
03.12.2024 - Informationsabend für Eltern der Klassen 4
07.12.2024 - 10.00-13.00 Uhr: Tag der offenen Tür
23.12.-06.01.2025: Weihnachtsferien
15.01.2025: DELF - Schriftliche Prüfungen in unserer Profilschule
14.01./27.01.2025 - 08.30-12.30 Uhr: Projekt Hingucker in der Schule Kl. 5a-b
15.01./28.01.2025 - 08.30-12.30 Uhr: Projekt Hingucker in der Wewelsburg Kl. 5c-d
20.-22.01.2025 - 09.00-12.00 Uhr: Aidsprävention in Paderborn, Kl. 8a-c
22./23.01.2025: Prävention zum Thema "Cannabis"
24./25.01.2025: DELF - mündliche Prüfungen am St. Michael Gymnasium, Paderborn
02.02.-07.02.2025: Kl. 7: Skifahrt
04.02.2025: Kl. 9/10: Aktion Tagwerk
05.02.-07.02.2025: Kl. 10: Besinnungstage in Meschede
07.02.2025 - 3. Stunde: Ausgabe der Halbjahreszeugnisse
10.02./11.02./12.02.2025: Klassenpflegschaftssitzungen Kl. 5+6/7+8/9+10
26.02.2025 - 14.00 Uhr: Kl. 5-7: Besuch des FCC, Karnevalsfeier in der Aula
28.02.2025: beweglicher Ferientag
03.03.-21.03.2025: Betriebspraktikum Kl. 9
03.03.2025: Rosenmotnag - beweglicher Ferientag
05.03.2025: ök. Gottesdienst - Aschermittwoch Kl. 5-10
03.04.2025: Kl. 7 Girls-/Boys-Day; 2. Berufsfelderkundungstag für Jg. 8
14.04.-25.04.2025: Osterferien
19.05.-23.05.2025: "Prima Klima in Klasse 5" Klassenfahrt, Sundern
20.05.2025 - 08.30-14.30 Uhr: Kl. 8a - "Gewalttätig? Ich doch nicht!" im Leistungszentrum SCP 07
27.05.2025: 09.00 Uhr: Zentrale Prüfung Klasse 10 Deutsch
29.05.2025: Christi Himmelfahrt
30.05.2025: beweglicher Ferientag - unterrichtsfrei -
02.-06.-06.06.2025: "Prima Klima in Klasse 5" Klassenfahrt, Sundern
03.06.2025: 09.00 Uhr: Zentrale Prüfung Klasse 10 Englisch
04.06.2025 - 08.30-14.30 Uhr: Kl. 8b - Rote Karte für Hate Speech! im Leistungszentrum SCP 07
05.06.2025: 09.00 Uhr: Zentrale Prüfung Klasse 10 Mathematik
09.06.2025: Pfingsten
10.06.2025: Pfingstferien
12.06.2025: Nachschreibtermin Zentrale Prüfung Klasse 10 Deutsch
13.06.2025: Nachschreibtermin Zentrale Prüfung Klasse 10 Englisch
17.06.2025: Nachschreibtermin Zentrale Prüfung Klasse 10 Mathematik
19.06.2025: Fronleichnam
20.06.2025: eweglicher Ferientag - unterrichtsfrei -
21.06.-22.06.2025: Gedenkstättenfahrt nach Verdun/ Frankreich f. SuS aus Jg. 9
22.06.-28.06.2025: Studienfahrt - Gedenkstättenfahrt Kl. 10 - Krakau, Polen
23.06.-27.06.2025: "Prima Klima in Klasse 5" Klassenfahrt, Sundern
23.06.2025: Bekanntgabe der Vor- und Prüfungsnoten der Zentralen Prüfungen Klasse 10
30.06.-04.07.2025: "Prima Klima in Klasse 5" Klassenfahrt, Sundern
03.07.2025: Kl. 10: ökumen. Gottesdienst und Entlassfeier der Klassen in der Aula
09.07.2025 - 08.30-14.30 Uhr: Kl. 8c - Rote Karte für Hate Speech! im Leistungszentrum SCP 07
10.07.2025: allg. Wandertag; Jg. 5-9
11.07.2025: 1. Std Gottesdienst 5-9, anschl. Ehrungen; 3. Std. Zeugnisausgabe, Entlassung in die Ferien
14.07.-26.08.2025: Sommerferien

AKTION TAGWERK IM SCHULJAHR 2024/2025

"Das sind wir!" - Unser Schulfilm

Ein kleiner Einblick in unseren Schulalltag

Über uns – kurz und kompakt