Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler!
Jeder Schüler und jede Schülerin soll vor den Osterferien einen Selbsttest durchführen können.
Die Testung ist freiwillig.
Die offizielle Handreichung zur Durchführung der freiwilligen Selbsttests der Schülerinnen und Schüler liegt nun vor.
Aufgrund der wieder steigenden Infektionszahlen empfehlen wir eindringlich, das Angebot einer freiwilligen Selbsttestung für Schülerinnen und Schüler zu nutzen.
Informationen zur Durchführung der Selbsttests für Schülerinnen und Schüler
- Diejenigen, die nicht möchten, dass ihre Kinder sich testen, teilen dies der Schule schriftlich (per Mail oder in Papierform) mit.
Die Widerspruchserklärung finden Sie – hier – - Eine Kurzanleitung des Selbsttests und eine Übersicht zur Interpretation des Ergebnisses sind unten auf dieser Seite zu finden.
- Die Testungen finden grundsätzlich zu Beginn des Unterrichts mit den im Präsenzunterricht anwesenden Schülerinnen und Schülern, d.h. mit halben Klassen/ Kursen, in den Klassenräumen statt.
- Die Selbsttests führen die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht und Anleitung von Lehrkräften oder sonstigem schulischen Personal selbst durch.
- Unmittelbar vor dem Test sind die Hände gründlich zu waschen bzw. zu desinfizieren.
- Beim Test ist der notwendige Abstand zwischen Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften unbedingt einzuhalten.
- Die Maske darf ausschließlich während der Testung kurz angehoben bzw. abgenommen werden.
- Zur Vorbereitung der Durchführung des Tests verweisen wir auf die nachstehenden Hinweise.
- Die Lehrkräfte kontrollieren das Ergebnis der Testung.
Umgang mit positiven Testergebnissen
- Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist kein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung, sondern ein begründeter Verdachtsfall. Er ist deshalb schnellstmöglich durch einen PCR-Test zu überprüfen! Dazu muss von zuhause aus umgehend Kontakt mit der Hausärztin/dem Hausarzt bzw. der Kinderärztin/dem Kinderarzt aufgenommen und ein Termin vereinbart werden.
- Positiv getestete Schülerinnen und Schüler werden von der Lerngruppe getrennt, die Eltern werden informiert.
- Die Schülerinnen und Schüler müssen abgeholt werden, sofern sie Fahrschüler/innen sind, oder gehen direkt nach Hause. Eine Heimfahrt mit dem Bus ist unbedingt zu vermeiden.
- Bis das Ergebnis des PCR-Tests vorliegt, sollen sich die betroffenen Schülerinnen und Schüler freiwillig in häusliche Quarantäne begeben (um der Gefahr vorzubeugen, andere anzustecken).
- Eine erneute Teilnahme der Schülerin oder des Schülers am Unterricht ist erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich.
Weitere Hinweise
- Ein COVID-19-Verdachtsfall auf der Grundlage eines Selbsttests an einer Schule bedeutet in der Regel nicht, dass eine Klasse seitens des Gesundheitsamts in Quarantäne geschickt oder die gesamte Schule geschlossen wird. Die Schülerinnen und Schüler mit negativem Testergebnis können weiterhin die Schule besuchen.
- Für die Kontaktpersonen gilt: Die unmittelbaren Sitznachbarn müssen nicht in Quarantäne (ebenso wie der Rest der Klasse), sollten aber möglichst Kontakte vermeiden. Selbstverständlich sind unsere Lehrkräfte bemüht, den Sorgen Ihrer Kinder bei einem positiven Ergebnis in der Klasse pädagogisch zu begegnen.
Direkte Sitznachbarn und Kontaktpersonen des Verdachtsfalls sind aufgefordert, bis zum Vorliegen des PCR-Testergebnisses des Verdachtsfalls nicht notwendige Kontakte nach der Schule zu vermeiden. - Auch Schülerinnen und Schüler ohne Test dürfen weiterhin am Präsenzunterricht teilnehmen.
Wir planen, die Tests in der kommenden Woche, nach Möglichkeit am Montag und Dienstag oder am Dienstag und Mittwoch, jeweils in der 1. Stunde durchzuführen. Die Lieferung ist bereits unterwegs. Den genauen Termin werden wir kurzfristig mitteilen.
Unabhängig vom Testangebot gilt weiterhin, dass Schülerinnen und Schüler mit Symptomen gar nicht erst in die Schule kommen! Wenn der Verdacht besteht, dass eine COVID-19-Erkrankung vorliegen könnte, müssen diese Schülerinnen und Schüler Kontakt mit dem Hausarzt aufnehmen. Auch sind negative Testergebnisse kein Grund dafür, die AHA+L-Regeln zu vernachlässigen!
Herzliche Grüße
Irmhild Jakobi-Reike
– Schulleiterin –
Anlagen
Informationen des Schulministeriums:
https://www.schulministerium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/15032021-informationen-zum-einsatz-von-selbsttests
Erklärfilm:
https://www.youtube.com/watch?v=P4z6-0Aci1k
Kindgerechter Link zur Anwendung:
https://www.roche.de/patienten-betroffene/informationen-zu-krankheiten/covid-19/sars-cov-2-rapid-antigen-test-patienten-n/
Kurzanleitung: