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Informationen zum Umgang mit schwierigen Wetterlagen

Ein zwingender Grund für ein Schulversäumnis kann der plötzliche Eintritt extremer Witterungsverhältnisse – wie zum Beispiel starker Schneefall, Eisglätte oder Sturm – sein. In diesem Fall gilt grundsätzlich: Die Eltern entscheiden morgens, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Die Schülerin/ der Schüler muss von den Eltern morgens telefonisch abgemeldet werden. (Quelle: Schulministerium NRW; vgl. Regelungen zu schulischen Maßnahmen bei Unwetterwarnungen und extremen Wetter-Ereignissen; RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 10.10.2022 (ABl. NRW. 10/22)

Darüber hinaus können auch die Schulleiter/innen bestimmen, dass der Unterricht ausfällt. „Sie tun das im eigenen Ermessen. Die entscheidende Frage ist dabei, ob die Kinder sicher zur Schule und wieder nach Hause kommen können“, sagte eine Sprecherin des Bildungsministeriums in Düsseldorf. Prognosen von Meteorologen müssten dazu nicht eigens eingeholt werden. Der gesunde Menschenverstand genüge. (Quelle: Spiegel online)

Anmerkung: Im Falle von wetterbedingtem vorzeitigem Unterrichtsschluss finden Sie die notwendigen Informationen auf unserer Homepage!